Rechtsprechung
   VG Trier, 02.04.2001 - 1 K 807/00.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,47380
VG Trier, 02.04.2001 - 1 K 807/00.TR (https://dejure.org/2001,47380)
VG Trier, Entscheidung vom 02.04.2001 - 1 K 807/00.TR (https://dejure.org/2001,47380)
VG Trier, Entscheidung vom 02. April 2001 - 1 K 807/00.TR (https://dejure.org/2001,47380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,47380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2001 - 1 K 807/00
    Von daher hätte für die Klägerin umso mehr Veranlassung bestanden, ihr Geschäftsgebaren so einzurichten, dass Zustellungen in der Form, wie sie der Gesetzgeber in §§ 180 ff. ZPO vorgesehen hat, vorgenommen werden konnten(vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 30. März 1995 - 11 B 29/95 -).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 3/98

    Vertretung nach Vorschrift des Gesetzes; nicht ordnungsgemäße Ladung

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2001 - 1 K 807/00
    Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung nach § 182 ZPO kommt nur in Betracht, wenn die Zustellung - wie es in der Vorschrift ausdrücklich heißt - "nach diesen Vorschriften", also nach den § 182 ZPO vorausgehenden Vorschriften nicht vorgenommen werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 1998 - XI R 3/98 -).
  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz;

    Überwiegend wird im Zusammenhang mit § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG als Voraussetzung des Fiktionseintritts verlangt, dass die nach § 12 i. V. m. § 13 Abs. 1 PBefG erforderlichen Angaben zum Antrag nebst notwendigen Unterlagen vollständig vorgelegt werden (vgl. eingehend OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9.12.2003, 1 L 174/03, Juris Rn. 12 ff.; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.2.1996, 4 L 40/95, DVBl 1997, 964 f.; VGH Hessen, Urteil vom 15.10.2002, 2 UE 2948/01, Juris Rn. 37; VG Trier, Urteil vom 2.4.2001, 1 K 807/00.TR, Juris Rn. 22 f.; VG Berlin, Beschluss vom 25.10.2001, 11 A 482.01, NZV 2002, 340 f.; VG Hannover, Urteil vom 4.8.2009, 7 A 6106/08, Juris Rn. 29; Bauer, Personenbeförderungsrecht, Kommentar, 2010, § 15 Rn. 6 f.; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2010, § 15 Rn. 2 ) .
  • VG Köln, 18.03.2004 - 1 K 2630/00

    Ausgestaltung des telekommunikationsrechtlichen Begriffs der Gewährung eines

    Noch deutlicher heißt es in § 3 Abs. 2 NZV, der Betreiber habe der Verpflichtung zur entbündelten Leistung nach Absatz 1 "durch die Unterbringung der für die Nutzung der Leistung nach Absatz 1 erforderlichen Einrichtungen in seinen Räumen nachzukommen ("physische Kollokation") und dem Nutzer oder dessen Beauftragten jederzeit Zutritt zu diesen Einrichtungen zu gewähren." § 39 TKG ordnet die Geltung der Entgeltregulierungsvorschriften in denjenigen Bereichen, in denen - wie hier im Festnetzbereich - die ehemalige Monopolstellung der Klägerin fortwirkt, für alle Leistungen an, die wesentlich sind für die Gewährung eines (besonderen) Netzzugangs nach § 35 TKG, vgl. Urteile des Gerichts vom 30. August 2001 - 1 K 9669/98 und 1 K 10404/98 -, vom 06. April 2000 - 1 K 7606/97 - sowie vom 21. Februar 2002 - 1 K 807/00 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht